Sinner AktiengesellschaftKarlsruhe, seit 1885

Corporate Governance

Erklärung nach § 161 AktG

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Sinner AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG. Aufsichtsrat und Vorstand der Sinner AG sind der Überzeugung, dass Leitung und Überwachung ihres Unternehmens - wie vom Aktiengesetz vorgeschrieben - einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung entsprechen.

Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass der Kodex auf große Publikumsaktiengesellschaften mit komplexen Strukturen zugeschnitten ist. Für ein Unternehmen in der Größenordnung der Sinner AG würde das Nachhalten der zudem fortlaufend ändernden Empfehlungen einen unangemessen hohen Kosten- und Arbeitsaufwand für die Unternehmensorganisation darstellen. Aufsichtsrat und Vorstand stimmen darin überein, dass eine ordnungsgemäße Unternehmensführung auch ohne Abgleich der Empfehlungen auf ihre Einhaltung sichergestellt ist.

Deshalb erklären Aufsichtsrat und Vorstand der Sinner AG gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht angewendet wurden und werden.

Aufsichtsrat und Vorstand der SINNER AG

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